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Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden
Nach §1 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Vorgabe dieses Gesetzes durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Der Flächennutzungsplan wird grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird lediglich für einen Teilbereich des Gemeindegebietes aufgestellt.
Daneben haben die Gemeinden noch die Möglichkeit, ihre städtebauliche Entwicklung und Ordnung durch den Erlass verschiedener städtebaulicher Satzungen nach den §§ 34 u. 35 BauGB zu lenken.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige gemeindliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen einen menschenwürdige Umwelt zu schützen und zu entwickeln.
Die Bauleitpläne der Gemeinde werden zu jedermanns Einsicht zu den üblichen Geschäftszeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinshaft bereitgehalten! Die Flächennutzungspläne können wegen ihres Umfanges aus technischen Gründen hier nur auszugsweise bereitgestellt werden!
Nachstehend können Sie die Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden einsehen. Soweit sich Pläne noch im Aufstellungsverfahren befinden sind diese besonders gekennzeichnet.
weiterführende Links:
Informationen zur Baugenehmigung und Verfahren
Neue Erhebungsbogen für Baugenehmigung und Bauabgang ab 01.01.2012
Gebührenordnung analog Nr. 2.I.1./1.30 und 31 KG
Bebauungspläne der Gemeinde Gössenheim
Bebauungspläne der Gemeinde Gräfendorf
Bebauungspläne der Gemeinde Karsbach
Anträge und Vordrucke
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